Teilnahmebedingungen

Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Kind zu einem unserer Fußballcamp anvertrauen. Um einen optimalen Ablauf und eine glückliche Lernerfahrung für Ihr Kind zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Informationen durchzulesen und vorab mit Ihrem Kind zu besprechen.

 

  • Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung genutzt werden dürfen.
  • Das teilnehmende Kind muss gesund und sportlich voll belastbar sein, um das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren zu können. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil.
  • Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, damit wir uns
    um das Wohlbefinden Ihres Kindes im Camp optimal kümmern können.
  • Für alle Witterungsbedingungen müssen den Kindern entsprechende Trainingssachen bzw. Wechselsachen mitgeben werden.
  • Verletzungen und Erkrankungen des Teilnehmers sowie der Weg zum und vom Fußballcamp sind durch die jeweilige Versicherung der Erziehungsberechtigeten abgesichert. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
  • LEARN TO KICK haftet nicht für Schäden die durch Teilnehmer des Fußballcamps verursacht werden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung eines Erziehungsberechtigten abzusichern.
  • Für die Garderobe, Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernimmt LEARN TO KICK keine Haftung.
  • Für die Dauer des Fußballcamps bei LEARN TO KICK übertragen die Erziehungsberechtigten dem Leiter von LEARN TO KICK die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
    Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern der Fußballschule LEARN TO KICK Folge zu leisten. Bei mehrfacher grober Nichtbeachtung (z. B. Hausordnung) kann das Kind vom weiteren Betrieb ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt in Absprache mit den Eltern. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung
    des bezahlten Betrages.
  • Die Anmeldegebühr ist innerhalb von 7 Tagen auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung. Bei ausgebuchten Fußballcamps entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und der Eingang der Zahlung über die Vergabe der Plätze.
  • Ist die vollständige Bezahlung bis 14 Tage vor Camp Beginn nicht erfolgt, steht LEARN TO KICK das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des Camp Preises erhoben. Andere Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind in Ausnahmefällen (kurzfristige Nachfrage bzw. Anmeldung wenige Tage/am Tag vor Camp Beginn) nach vorheriger Vereinbarung möglich.
  • Unvorhergesehene, außergewöhnliche, von LEARN TO KICK nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstö-
    rungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt (Regen, Sturm, Hagel, Unbespielbarkeit des Platzes), gleich ob diese Ereignisse bei LEARN TO KICK oder etwaigen Vorlieferanten auftreten, befreien LEARN TO KICK aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Durchführung eines Fußballcamps nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
  • Bei Absage durch den Teilnehmer vor Beginn des Tagescamps oder Fußballcamps fallen 50 % der Teilnahmegebühr an. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes entstehen bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt keine Kosten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und entbindet den Veranstalter von allen Ansprüchen. Wird die Campteilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
  • LEARN-TO-KICK kann bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Erziehungsberechtigte erhält in diesem Fall die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
  • Während des Camps erstellte Bilder, Videoaufnahmen usw. dürfen für Werbezecke, Internetpräsentationen, Presse, Funk und Fernsehen sowie Buchveröffentlichungen kostenfrei verwendet werden (ohne Namensnennung). Dies gilt zeitlich nicht limitiert und für alle existierenden und noch zu entwickelnden Medien. LEARN-TO-KICK versichert, dass die Bilder nur von LEARN-TO-KICK verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

 

 

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